RUI Infantry

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    Artikeltyp: Fahrtenmesser Gesamtlänge: 30,8 cm Klingenlänge: 17,9 cm... mehr

    Produktinformationen zu "RUI Infantry"

    Artikeltyp: Fahrtenmesser
    Gesamtlänge: 30,8 cm
    Klingenlänge: 17,9 cm
    Klingenstärke: 5,8 mm
    Gewicht: 468,0 g
    Klingenmaterial: 7Cr17MoV
    Griffmaterial: Aluminium
    Verschluss: Feststehend
    Farbe: Grün
    Klingenfarbe: Grau
    Scheidenmaterial: Nylon

    Dieses robuste Bajonett ist mehr als nur ein Messer, welches auf ein Gewehr (M4/M16) aufgepflanzt werden kann. Die Fulltang-Konstruktion aus 7Cr17MoV ist mit grünen Aluminiumschalen versehen. Die Klinge ist mit einem Sägerücken ausgestattet und kann in Kombination mit der Scheide auch als Drahtschneider benutzt werden. Die stabile Kunststoffscheide hat eine abnehmbare Vortasche aus Nylon.

    Gesetzliche Bestimmungen für Artikelabgabe an Personen über 18 Jahre:

     

    Einige angebotene Artikel im Dagdas Projects Shop dürfen aus Jugendschutzgründen erst ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Dazu gehören z.B. Messer, CS-Gas, Schlagstöcke. Wir benötigen zum Nachweis Ihres Alters eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen, amtlichen Dokumentes, aus dem Ihr Name und Ihr Geburtsdatum hervorgeht. Dieses Dokument können Sie uns per Fax 02191 59 10 443 oder als Email-Anhang senden an info@dagdas.de

    Sie sollten Ihren Personalausweis vor dem Faxen kopieren, damit er hier bei uns auch lesbar ankommt.

    Ihre Ausweisdaten werden bei uns ausschließlich zur Abprüfung des bei der Bestellung angegebenen Alters verwendet. Sie werden absolut vertraulich behandelt und nach Abwicklung Ihres Auftrages vernichtet. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihre Daten niemals an Dritte weitergeben werden.

    Es ist nicht nötig, für jede Bestellung ausweispflichtiger Waren den Nachweis neu mitzusenden. Wenn wir Ihr angegebenes Alter bereits überprüft haben, können Sie die für Ihr Alter erhältlichen Artikel ohne weitere Formalitäten bestellen.

    Das Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge außerhalb des Privatbereichs ist verboten. Die Nutzung außerhalb des Privatbereichs ist bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege und beim Sport und in sonstigen sozialadäquaten Zusammenhängen, weiterhin erlaubt.

    Bitte informieren Sie Sich stets über das aktuelle Waffengesetz.

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